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| Datum: 07.06.11 | 12:44 Uhr

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Mögliche Änderungen bei der Kostenerstattung für Arzneimittel

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat vorgeschlagen, dass schwere Verlaufsformen der Neurodermitis als schwerwiegende Erkrankung anerkannt werden. Dies hätte dann in der Praxis zur Folge, dass nicht verschreibungspflichtige Präparate in die sog. OTC-Ausnahmeliste aufgenommen und damit erstattet werden würden.

Dabei handelt es vom Prinzip her natürlich um sehr sinnvolle Änderung, vermutlich dürfte diese bei Krankenkassen und Politik jedoch auf relativ wenig Gegenliebe stoßen. Nichtsdestotrotz bleibt zu hoffen, dass der Ansatz des BPI zukünftig weiterverfolgt wird, da Neurodermitis-Patienten häufig die Kosten für notwendige Cremes bzw. Salben selbst tragen müssen.

Ein weiteres Problem seien die aufgrund der momentan zur Anwendung kommenden Rabattverträge (diese regeln den kostenorientierten Austausch von Arzneimitteln im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der enthaltenen Wirkstoffe) „kritischen Dosierungsschwankungen“, so der Verband. Wie die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Prof. Barbara Sickmüller, verlauten ließ, könne es dadurch zu „unnötigen Schüben“ kommen.

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