Heilung unerwünscht: WDR muss Kündigung von Klaus Martens zurücknehmen
Die vom WDR gegenüber Klaus Martens, dem verantwortlichen Redakteur des Films „Heilung unerwünscht“, ausgesprochene fristlose Kündigung vom 19. Mai 2010 wurde vom Arbeitsgericht Köln für unwirksam erklärt. Grund für die Kündigung war die Tatsache, dass Martens mit seinem Film offenbar PR in eigener Sache gemacht und somit allgemeine journalistische Prinzipien verletzt hat. Dabei spielte vor allem die fast zeitgleiche und nicht mit der Leitung des Westdeutschen Rundfunks abgestimmte Veröffentlichung seines Buches „Heilung unerwünscht. Die dramatische Geschichte eines Medikaments“ eine große Rolle.
Diese Begründung reiche jedoch für eine fristlose Kündigung nicht aus, so das Gericht. Dementsprechend wurde das Arbeitsverhältnis zwischen Redakteur und Sender nie ordnungsgemäß beendet und der WDR muss in der Folge eine Gehaltsnachzahlung von ca. 40.000 € leisten. Eine tatsächliche Weiterbeschäftigung von Klaus Martens ist insbesondere aufgrund des Zerwürfnisses mit der Intendantin des Senders, Monika Piel, sehr unwahrscheinlich.
Leider konnte die damals unter dem Namen „Regividerm“ auf den Markt gebrachte und mittlerweile in „Mavena B12 Salbe“ umbenannte Salbe die hohen Erwartungen, welche einige an Neurodermitis bzw. Schuppenflechte leidende Patienten in diese gesetzt hatten, in den meisten Fällen nicht erfüllen.
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