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| Datum: 08.07.09 | 22:27 Uhr

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Homöopathische Konstitutionsbehandlung

Die homöopathische Konstitutionsbehandlung beginnt zunächst mit einer ausführlichen Anamnese. Dabei sollen Stärken, Schwächen, Ängste, Träume und einige weitere den Patienten betreffende Sachverhalte wie Familiengeschichte, Lebensumstände etc. erfasst werden. Den Ergebnissen der Anamnese entsprechend wird anschließend das passende homöopathische Mittel, das sog. Similimum, ausgewählt. Nach einer Prüfung des Mittels durch Befragungen des Patienten wird diesem zunächst eine einmalige Dosis des Mittels verabreicht.

Der erste Folgetermin findet dann ca. vier bis sechs Wochen später statt. Bei dieser Gelegenheit kann sich der Patient zur Verbesserung der Symptome bzw. zur Wirksamkeit des Konstitutionsmittels äußern. Fällt die Entscheidung dann zugunsten einer Fortführung der Behandlung, so wird das Mittel beibehalten und es wird dem Zustand entsprechend lediglich wiederholt oder in der nächst höheren Potenz verordnet.

Eine Erhöhung der Potenz bedeutet, dass der Ausgangsstoff immer mehr mit Milchzucker oder Alkohol verdünnt wird, bis der Ausgangsstoff chemisch nicht mehr nachweisbar ist.

Die Homöopathie birgt gerade bei akuten Krankheitsgeschehen nachweisbar gute Heilungschancen auf sanfte Art und Weise, ohne gleich das “große Antibiotikum” aufzufahren. Gerade für Babys, Kleinkinder und Kinder, deren Organismus sich noch im Aufbau befindet, ist diese 200jährige erfolgreiche Heilmethode anzuraten. Aber auch auf das chronische Geschehen einer Neurodermitis kann sich Homöopathie sehr günstig auswirken, wie zahlreiche Fälle beweisen. Eltern mit Zweifeln oder Bedenken hinsichtlich der Wirkungsweise Homöopathie ist zu raten, sich eine homöophatisch arbeitende ausgebildete Kinderärztin zu suchen, die sicher die richtigen Entscheidungen zwischen Schulmedizin und Homöopathie zur richtigen Zeit fällen wird.

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